Schweigepflicht – wer erfährt von meinen Problemen?

Schweigepflicht - wer erfährt von meinen Problemen? Im Austausch mit dem Jobcenter wird manchmal eine Schweigepflichtsentbindung benötigt.

Schweigepflicht – wer erfährt von meinen Problemen?

Schweigepflicht – wer erfährt von meinen Problemen? 2560 1810 Kunst-Therapie-Hannover

Schweigepflicht – Werden die Inhalte der Psychosozialen Beratung an andere weitergegeben?

Machen Sie sich Gedanken, ob in der Psychosozialen Beratung die Schweigepflicht gilt? Ich kann Sie beruhigen: Mir ist bewusst, dass Gedanken und Gefühle sehr intim sind. Und genau darüber tauschen wir uns in den gemeinsamen Stunden aus – über Ihre Gedanken und Gefühle. Daher habe ich hier für Sie kurz ein paar Hintergrundinformationen für sie zusammengestellt und auch die Möglichkeit zur Schweigepflichtsentbindung erklärt.

Es kann eine Herausforderung für Sie sein, sich zu öffnen und über Probleme und Ängste zu sprechen. Manches kommt hier vielleicht auch zum ersten Mal auf den Tisch. Dazu braucht es Vertrauen und einen geschützten Rahmen. Daher versichere ich Ihnen, dass diese persönlichen Details nicht an andere weitergegeben werden.

Das gilt für die Psychosoziale Beratung genauso, wie für Coaching, Supervision, Intervision, Psychologische Beratung, Psychotherapie und Kunsttherapie.

Wichtig: Alles, was in meiner Praxis besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht!

Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber den Mitarbeitern im Jobcenter und gegenüber der Region Hannover, die die Kosten für die Beratung trägt. Alles, was wir besprechen, bleibt im Praxisraum – nur mit Ihrer Einwilligung kann ich persönliche Informationen über Sie weitergeben.

Schweigepflicht – aber wie funktioniert dann der Austausch mit dem Jobcenter?

Falls Sie nach den ersten 4 Sitzungen weitermachen wollen und die 10 Stunden Komplettberatung I wünschen, beantrage ich für Sie eine Verlängerung beim Jobcenter der Region Hannover.

Dazu schreibe ich einen kurzen Bericht an Ihre(n) persönlichen Ansprechpartner_in / Fallmanager_in. Damit die Schweigepflicht auch hier gewahrt wird gehen wir folgendermaßen vor: Bevor der Bericht weitergeleitet wird, stimme ich die Inhalte mit Ihnen ab. Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie und übergeben ihn persönlich. Sie können beruhigt sein: Diese Berichte enthalten in der Regel keine persönlichen Details, sondern eher allgemeinere Zusammenfassungen über den Verlauf der Stunden, Ihre Mitarbeit und zur Prognose.

Ausnahmen: Schweigepflichtsentbindung

Ausnahmen: In manchen Fällen ist ein intensiverer Austausch mit Dritten hilfreich, um Lösungen zu bewirken. Das kann ein Austausch mit dem Jobcenter oder mit einer(m) Betreuer_in einer Maßnahme sein. Auch dann besprechen wir uns, bevor ich Informationen an Dritte weitergeben.

Inhalte der Sitzungen werden nur mit Ihrem Einverständnis und mit einer von Ihnen unterschriebenen Schweigepflichtsentbindung weitergegeben.

Schweigepflichtsentbindung – Was bringt Ihnen der Austausch mit Dritten?

Der Informationesaustausch innerhalb Ihres Unterstützernetzwerks ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie zusätzlich zur Beratung weitere Hilfen in Anspruch nehmen möchten. Oder wenn deutlich wird, dass Sie derzeit nicht arbeitsfähig / vermittlungsfähig sind.

Es könnte ja sein, dass Sie etwas Zeit zur Genesung oder zur Überwindung einer Krise brauchen. Wenn Sie sich in so einem Fall entscheiden, Ihre persönliche Ansprechpartnerin / Fallmanagerin im Jobcenter zu informieren, dann kann sie Ihre Situation besser einschätzen und kann Sie ganz gezielt unterstützen: Erst die Krise bewältigen – danach Arbeitssuche. Erst die Angst mindern – danach zum Praktikum. Erst das Selbstvertrauen stärken – danach Bewerbungen schreiben. u.s.w.

Manchmal führen wir auch Gespräche als Team, dann kommen mehrere Ihrer Unterstützer gemeinsam mit Ihnen zusammen und wir koordinieren die Hilfen für Sie.

Eine Schweigepflichtsentbindung brauche ich also immer dann von Ihnen, wenn ein Kontakt zu anderen für Sie hilfreich ist: Wenn der Austausch mit anderen für Sie persönlich hilfreich sein könnte.

Weitere Informationen rund um das Thema „Psychosoziale Beratung“ in meiner Praxis

In diesem Blog finden Sie noch weitere Informationen zum Thema „Psychosoziale Beratung“. Zum Beispiel in folgenden Beiträgen:

Falls Ihnen dieser Beitrag hilfreich war, freue ich mich über einen Kommentar von Ihnen.

Herzliche Grüße aus Garbsen

Claudia Berger


OFFEN . ANDERS . GUT – wie Sie persönliche Veränderungen erreichen

Theorie und Wissen alleine bewirken keine Verhaltensänderung. Also auch nicht das Lesen dieses Blog-Artikels. Wenn Sie etwas „verstehen“ oder „einsehen“, wird sich nicht viel in Ihrem Alltag verändern. Allerdings motivieren uns Wissen und Erkenntnisse, Veränderungen in Angriff zu nehmen! Wenn Sie sich von Ihrer persönlichen Situation „ein Bild machen wollen“ und die damit verknüpften (negativen) Gedanken und Gefühle bearbeiten möchten, dann sind Sie bei mir richtig.

In der Region Hannover gibt es viele freie Anbieter zu Coaching, Beratung und Psychotherapie. Was mich auszeichnet? Mit mir sprechen Sie nicht über Probleme, mit mir finden Sie Lösungen – auf Wegen, die Sie bisher noch nicht gegangen sind: OFFEN . ANDERS . GUT

Dr. rer. nat. Claudia Berger, Heilpraktikerin für Psychotherapie – Psychotherapie, Psychosoziale Beratung, Psychologische Beratung und Kunsttherapie in Garbsen (Region Hannover), Praxis und Atelier im Gesundheitszentrum Garbsen, Kontaktformular